Außenwirtschaftsrecht – Investitionsprüfung & nationale Sicherheit

Mit der Veröffentlichung des neuen Koalitionsvertrags im April 2025 hat Deutschlands neue Regierung ein klares Signal gesetzt: Die Regeln für internationalen Handel und Investitionen sollen neu gestaltet werden. Der Vertrag selbst ist zwar nicht bindend, legt aber konkrete politische Ziele für die Legislaturperiode fest.

Ein zentraler Schwerpunkt liegt auf der Reform des Außenwirtschaftsgesetzes. Die Regierung verfolgt zwei klare Prioritäten:

  • Schnellere Prüfverfahren
  • Verbesserter Schutz nationaler Sicherheitsinteressen

Die Investitionsprüfung soll gezielter erfolgen – insbesondere bei kritischer Infrastruktur. Gleichzeitig wird das Exportlizenzverfahren vereinfacht: Statt pauschaler Prüfungen wird es künftig risikobasierte Kontrollen geben. Das ist ein Paradigmenwechsel: weniger Bürokratie, aber mehr Verantwortung für Unternehmen.

Die Reform spiegelt einen wachsenden Trend wider: Wirtschaftliche Sicherheit und Geopolitik sind untrennbar verbunden. Cybersicherheit, Resilienz von Lieferketten und der Schutz sensibler Technologien werden entscheidend für Investitionsentscheidungen und regulatorische Überwachung.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Bei M&A, Technologie, Infrastruktur oder internationalen Kooperationen: Rechnen Sie mit strengeren Sorgfaltspflichten.

Compliance-Systeme müssen angepasst werden – insbesondere wegen höherer Melde- und Haftungsrisiken.

Frühe strategische Beratung ist essenziell, um aus regulatorischen Änderungen Wettbewerbsvorteile zu ziehen.

Deutschlands neuer Ansatz bietet große Chancen – besonders für agile, international tätige Mittelständler.Kontaktieren Sie unsere Rechtsanwälte Dr. Anna Tönies-Bambalska [Link to profile]  und Ulrich Baumann [Link to profile], um zu besprechen, wie Ihr Unternehmen von den Änderungen profitieren kann.