Sie brauchen eine Datenschutzerklärung, möchten Ihr Unternehmen fit machen für die DSGVO oder wird Ihnen ein DSGVO-Verstoß vorgeworfen? Bei unseren Datenschutz-Experten sind Sie in guten Händen.
Mit der Datenschutz-Grundverordnung sind Unternehmen gefordert, die verstärkten Anforderungen im Datenschutz umzusetzen und dies auch durch kontinuierliches Auditing nachzuweisen.
In Kooperation mit der DGD Deutsche Gesellschaft für Datenschutz GmbH bieten wir Ihnen eine integrierte Lösung, damit Sie sich Ihrem Kerngeschäft widmen und wir uns den datenschutzrechtlich relevanten Parametern annehmen können. Bei Herausforderungen mit der Datenschutzaufsicht helfen wir Ihnen – in Kooperation mit Ihrem externen Datenschutzbeauftragten – die Anfragen zu beantworten und Ihre Interessen zu wahren.
Unsere Datenschutz-Experten können mit Ihnen gemeinsam Konzepte zur Datensicherheit und den Schutz personenbezogener Daten in Ihrem Unternehmen erarbeiten und umsetzen. Mit regelmäßigen Datenschutz Compliance – Audits und Schulungen unterstützen wir Sie bei der Einhaltung der aktuellen Datenschutzregeln.
Datenschutz ist ein fundamentales Element des Qualitätsmanagements. Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben schafft Vertrauen in Ihr Unternehmen. Die Unternehmensführung und die Mitarbeiter sind gleichermaßen für die Datensicherheit verantwortlich. Wir unterstützen Sie dabei, sich durch aktiv gelebten Datenschutz klar von Mitbewerbern abzugrenzen.
Beratung Externer Datenschutzbeauftragter
Wir beraten externe Datenschutzbeauftragte sowohl bei mittelständischen Unternehmen als auch bei Behörden. Gemeinsam mit den Datenschutzbeauftragten sensibilisieren wir auf oberster Ebene der Organisationsstruktur. Die zuständigen Mitarbeiter der jeweiligen Fachabteilungen sowie das gesamte Personal der Organisation, das mit personenbezogenen Daten in Kontakt kommt, wird auf den rechtskonformen Umgang mit personenbezogenen Daten geschult.
Datenschutz-Audit
Ein turnusmäßiges Datenschutz-Audit ist für Ihr Unternehmen als Verantwortliche im Sinne der DSGVO sinnvoll, weil es eine geeignete Kontrollmaßnahme darstellt, mittels der die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften festgestellt und dokumentiert wird.
Sämtliche Mitarbeiter, die Zugriff auf personenbezogene Daten haben oder nehmen könnten, sollten mindestens jährliche Datenschutz-Schulungen erhalten. Neue Mitarbeiter sollten Zug um Zug mit Eintritt in das Unternehmen auf die Geheimniswahrung verpflichtet werden. Ausscheidende Mitarbeiter sind verpflichtet, sämtliche Gerätschaften und Unterlagen, die personenbezogene Daten enthalten, einer auf das Datengeheimnis verpflichteten anderen Person zu übergeben.
Um den Datenschutzbeauftragten eines Unternehmens zu unterstützen und die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften unabhängig zu dokumentieren, führen wir bei allen unseren Mandanten interne Datenschutz-Audits durch.
IT-Forensik-Gutachten
Der steigende Einsatz informationstechnologischer Systeme durch Unternehmen, die technische Weiterentwicklung verbraucherorientierter Zahlungsmethoden, die heutige Abhängigkeit des Endanwenders vom technologischen Fortschritt und die freiwillige Weitergabe personenbezogener Daten in sozialen Netzwerken – all dies wird von Cyber-Kriminellen ausgenutzt, um sich auf Kosten anderer zu bereichern.
Fast täglich liest man neue Berichte über Datenangriffe auf Unternehmen oder das Abfischen von Kontodaten. Durch Phishing werden massive Schäden verursacht, Datendiebstahl kann in Unternehmen Schäden in Millionenhöhe auslösen. Mittels moderner IT-Forensik können gelöschte Daten und Informationen auf Festplatten und anderen Speichermedien rekonstruiert werden.
In arbeitsrechtlichen Streitigkeiten können sich Unternehmen in einer scheinbar aussichtslosen Situation befinden. Hier kann zur Vorbereitung von ggf. notwendigen Entlassungen oder bei internen Untersuchungen von digital nachweisbaren Straftaten IT-Forensik helfen.
Durch eine computerforensische Analyse ist oftmals feststellbar, ob ein Computersystem mittels eines Trojaners ferngesteuert oder anderweitig missbraucht wurde. Unter anderem können die Nutzungszeiten des Computers nachvollzogen werden. Hatte ein Beschuldigter zur Tatzeit nachweisbar keinen Zugriff auf das Computersystem, können die Feststellungen des IT-Forensikers zum Freispruch führen.