UNTERNEHMENSNACHFOLGE & NACHFOLGEBERATUNG

Im Bereich Erb- und Familienrecht sowie bei Fragen zur Vermögensnachfolge beraten wir begüterte Privatpersonen und Familien zu den rechtlichen Aspekten der Vermögensverwaltung. Das Timing sowie die Übergabe des eigenen Vermögens an die nächste Generation ist eine große Herausforderung. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Nutzung der vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten zur Übertragung von Vermögen in die nächste Generation. Der Werterhalt, die steuerliche Optimierung und die Fairness einer nachhaltigen Regelung zur Erhaltung des Familienfriedens sind dabei wesentliche Ziele.

Ergänzend beraten wir unsere Mandanten bei der Wahl des geeigneten Güterstandes, entwerfen für sie Eheverträge und treffen Vorsorge durch die Gestaltung letztwilliger Verfügungen. In der Konstellation von Erbengemeinschaften prallen häufig unterschiedliche Erwartungen und Interessen aufeinander. Wir stehen unseren Mandanten während dieser häufig komplexen Auseinandersetzungen beim Durchsetzen ihrer Interessen zur Seite.

Das Stiftungsgeschäft ist Kernbestandteil der Gründung einer rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts. Wir bereiten das Stiftungsgeschäft umfassend vor und beraten unsere Mandanten bei allen während des Bestehens der Stiftung auftretenden Fragen.

Unsere Lösungsvorschläge zu den Bereichen Erb- und Familienrecht sowie Vermögensnachfolge entwickeln wir steueroptimiert.

Ralph G. Werner

PARTNER

Ralf Löbker

PARTNER