Wie amerikanische Arbeitgeber verhindern, dass ihre neue deutsche Tochter teurer wird als gedacht
Amerikanische Arbeitgeber, die ein Unternehmen in Deutschland übernehmen oder eine Firmentochter hier gründen, müssen sich auf unterschiedliche Arbeitsgesetze einstellen. Eine professionelle arbeitsrechtliche Expertise kann helfen, unvorhergesehene Kosten zu vermeiden.
Experten der internationalen Kanzlei oikon bieten z.B. die Gewähr dafür, dass der Personal-Etat nicht durch unerwartete Ansprüche belastet wird. Lassen Sie sich frühzeitig beraten, um teure Konsequenzen zu vermeiden.
Das amerikanische und deutsche Arbeitsrecht unterscheidet sich erheblich. Während in den USA vieles zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten frei vereinbar ist, müssen amerikanische Arbeitgeber beim Sprung nach Deutschland massiv umdenken. Das gilt für die Übernahme eines deutschen Unternehmens genauso wie für die Gründung einer Firmentochter hierzulande. Sobald die Pläne hierfür konkret werden, sollten amerikanische Arbeitgeber versierte deutsche Arbeitsrechtler in ihr Expansionsprojekt einbinden.
So bieten etwa die Experten der internationalen Kanzlei oikon die Gewähr dafür, dass der Personal-Etat nicht durch unvorhergesehene Ansprüche belastet wird. Besonders wichtig ist dies bei Übernahmen, weil sie häufig mit Veränderungen im Personal verbunden sind, ja damit sogar gern kalkuliert werden. Dabei kann beispielsweise eine mangelhaft vorbereitete Trennung von Teilen der Belegschaft rasch sehr teuer werden.
Woran liegt das? Anders als in den USA geht man in Deutschland davon aus, dass die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten keine Angelegenheit zweier Partner auf Augenhöhe ist. Deutsches Arbeitsrecht legt eher einen schwachen und einen starken Rechtspartner zugrunde und zielt daher auf den Schutz des Schwächeren und seines Arbeitsplatzes.
Zwei wesentliche Dinge sind auf dem deutschen Arbeitsmarkt folglich anders als in den USA: Personalveränderungen erfordern weit mehr Zeit als man jenseits des Atlantiks gewohnt ist. Außerdem gibt es eine Reihe von Gesetzesvorschriften dafür, wie Arbeitsverträge und deren Kündigung zu gestalten sind.
Dies führt zu einer gewissen Trägheit deutscher Unternehmen, wenn es um Personalveränderungen geht. Deutsche Arbeitgeber binden sich nur nach reiflicher Überlegung an Personal, weil es eben keine Kleinigkeit ist, etwa unliebsame Mitarbeiter wieder loszuwerden.
Dies passt oft nicht zu den Bedürfnissen von Unternehmen, die unter Druck stehen und rasch umstrukturiert werden müssen. Wer sich etwa im Zuge einer Due-Diligence-Prüfung mit solchen Unternehmen beschäftigt, tut also gut daran, sich früh eine solide arbeitsrechtliche Expertise zu sichern. Überraschende Personal-Rochaden sind in Deutschland fast immer sehr teuer.
„Wir reden dann nicht mehr von üblichen Abfindungen in Höhe von einem halben Monatsgehalt pro Dienstjahr“,
warnt Ulrich Baumann, Partner bei der Münchner Fachkanzlei oikon.
„Wer uns erst hinzuzieht, wenn das Kind im Brunnen liegt, kann eine Entlassung oft nur mit einem mehrfachen der Standard-Abfindung realisieren.“
Amerikanische Arbeitgeber müssen deshalb beim Sprung nach Deutschland massiv umdenken, wenn es um Arbeitsrecht geht.
Erfahren Sie mehr darüber, wie man verhindern kann, dass etwa die Übernahme eines deutschen Unternehmens oder die Gründung einer Firmentochter hierzulande teurer wird als gedacht.
Ansprechpartner: Ulrich Baumann, Sandra Desche