Bei den Verhandlungen über die Finanzierung eines Immobilienprojektes sowie bei Baugenehmigungsverfahren stehen wir unseren Mandanten mit unserer Expertise beratend zur Seite.
Während der Haltephase tragen wir durch die Überwachung der Miet- und Pachtverträge, insbesondere durch Anpassung an Veränderungen, die sich aus der Rechtsprechung und der einschlägigen Gesetze ergeben, bei. Dies dient der Sicherung Ihrer Renditeerwartungen.