HANDELSRECHT UND VERTRIEBSRECHT

Die Globalisierung und die weltweiten wirtschaftlichen Verflechtungen haben die Notwendigkeit einer transnationalen Durchsetzbarkeit vieler rechtlicher Regelungen wesentlich erhöht.

Trotz bedeutender internationaler Abkommen zur Rechtsvereinheitlichung wie zum Beispiel das UN-Kaufrecht oder die EU-Handelsvertreter-Richtlinie, die Incoterms®, die Schiedsgerichtsbarkeit und Regelungen zur Vollstreckbarkeit von Gerichtsentscheidungen im Ausland, sind Handelsverträge hoch komplex bezüglich des anzuwendenden internationalen oder nationalen Rechts. Hinzu kommen ungeschriebene Handelsbräuche und Gewohnheitsrechte. Kaufleute benötigen daher eine pragmatische sowie rechtlich wie steuerlich fundierte Beratung zur Minimierung von Risiken.

Beginnend mit der Auswahl Ihres Handelspartners und der Vertragsverhandlung bis hin zur Abwicklung Ihrer Handelsgeschäfte sowie der Regelung oder Durchsetzung von internationalen Ansprüchen stehen wir Ihnen kompetent zur Seite.

Auch Handelsvertreter oder Vertragshändler müssen in rechtlicher Hinsicht fair und richtig in Ihr Netzwerk eingebunden werden. Fehler bei der Vertragsgestaltung erweisen sich im Nachhinein oftmals als riskant und kostspielig.

Unsere Experten schaffen rechtssicher die für Sie maßgeschneiderte Strategie – bei der Vertragsgestaltung gleichermaßen wie bei der Abwicklung sowie bei der Streitschlichtung oder der Durchsetzung von Ansprüchen.