DIGITALISIERUNG, IT UND INTERNET

Neue Technologien bieten Unternehmen neue Chancen und Möglichkeiten, öffnen Märkte und schaffen die Grundlage für innovative Geschäftsmodelle. Oft gehen sie aber auch mit Herausforderungen einher, die es rechtlich zu bewerten und zu meistern gilt. Wir unterstützen Sie dabei partnerschaftlich und stellen so gemeinsam sicher, dass Sie die Chancen der Digitalisierung optimal nutzen.

Der digitale Wandel ist in vollem Gange. Digitalisierung und ein damit einhergehender, rechtssicherer Datenschutz sind wesentliche Bestandteile Ihres zukünftigen geschäftlichen Erfolges. Wir führen mit Ihnen Ihren digitalen Wandel in die Zukunft.

Dabei unterstützen wir Sie auch in Fragen des Cyber Risk Management und Compliance mit Datenschutzgesetzen, arbeitsrechtlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen, gemeinsam mit unseren Partnern und Technologieexperten. Von System-Upgrades oder einem Umzug in die Cloud … bis hin zu Anwendungen, die das Kundenerlebnis verbessern sollen … und zu integralen Beziehungen zu Drittanbietern – ein Fehltritt kann zu Überweisungsbetrug, Ransomware, Datenschutzverletzungen und mehr führen; ganz zu schweigen von behördlichen Maßnahmen, Zivilklagen und Reputationsschäden.

 

Gemeinsam mit unseren Mandanten konkretisieren wir bei Bedarf die rechtlichen Anforderungen, erarbeiten passgenaue Rahmenverträge und führen Sie durch die anschließenden Verhandlungen mit Ihren Kunden.

 

Digitalisierung und E-Commerce

Digitalisierung ist für Ihr Unternehmen überlebenswichtig. Wir begleiten unsere Mandanten täglich bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen für digitale Services und bei der Einführung neuer Online-Plattformen, ebenso wie Startups bei der Etablierung ihrer Innovationen.

Wir sorgen dafür, dass Ihre Websites und E-Commerce-Plattformen alle rechtlichen Anforderungen im B2B und B2C-Bereich erfüllen.

Outsourcing

Wir begleiten Mandanten schon seit Jahren erfolgreich bei nationalen wie grenzüberschreitenden Outsourcing-Projekten. Daher können wir Sie auch bei Ihren Projekten mit umfassender Erfahrung und höchstem fachlichen Know-how optimal unterstützen. Wir kennen und verstehen die unterschiedlichen Ausgangslagen, Bedürfnisse und die typischen Verhandlungspositionen sowohl von Outsourcing-Dienstleistern als auch ihren Auftraggebern.

IT- und Business-Process-Outsourcing

Komplexe Outsourcing-Projekte erfordern hohe übergreifende Kenntnisse im klassischen Vertragsrecht sowie Arbeits- und Datenschutzrecht. Häufig – z.B. im Vertriebssektor – kommen branchenspezifische technische Anforderungen hinzu.

Bei diesen Prozessen ziehen wir jederzeit ausgewiesene Experten hinzu, um sicherzustellen, dass Sie rechtlich und technisch zu allen Aspekten lösungsorientiert und auf höchstem Niveau beraten werden. Insbesondere Business-Process-Outsourcing-Projekte stellen einen Schwerpunkt unserer Arbeit dar. Hier beraten wir Mandanten beim Bezug von Leistungen in Bereichen wie Einkauf, Logistik und Supply-Chain Optimization.

IT-Forensik-Gutachten

Der steigende Einsatz informationstechnologischer Systeme durch Unternehmen, die technische Weiterentwicklung verbraucherorientierter Zahlungsmethoden, die heutige Abhängigkeit des Endanwenders vom technologischen Fortschritt und die freiwillige Weitergabe personenbezogener Daten in sozialen Netzwerken wird von Kriminellen missbraucht.

Fast täglich liest man neue Berichte über Datenangriffe auf Unternehmen oder das Abfischen von Kontodaten. Durch Phishing über gefälschte Webseiten, E-Mails oder Kurznachrichten werden massive Schäden verursacht, Datendiebstahl kann in Unternehmen Schäden in Millionenhöhe auslösen. Mittels moderner IT-Forensik können gelöschte Daten und Informationen auf Festplatten und anderen Speichermedien rekonstruiert werden.

In arbeitsrechtlichen Streitigkeiten können sich Unternehmen in einer scheinbar aussichtslosen Situation befinden. Hier kann zur Vorbereitung von ggf. notwendigen Entlassungen oder bei internen Untersuchungen von digital nachweisbaren Straftaten IT-Forensik helfen.

Durch eine computerforensische Analyse ist oftmals feststellbar, ob ein Computersystem mittels eines Trojaners ferngesteuert oder anderweitig missbraucht wurde. Unter anderem können die Nutzungszeiten des Computers nachvollzogen werden. Hatte ein Beschuldigter zur Tatzeit nachweisbar keinen Zugriff auf das Computersystem, können die Feststellungen des IT-Forensikers zum Freispruch führen.